Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Gesetzlich Versicherte
Die Behandlung wird vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen (EBM) übernommen. Es wird keine Überweisung des Kinder- bzw. Hausarztes, sondern lediglich die Krankenkassenkarte benötigt.
Privatversicherte / Beihilfeberechtigte
Im Normalfall werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Je nach vereinbartem Tarif kann der Umfang der Erstattung jedoch variieren. Bitte informieren Sie sich deshalb vorab, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernimmt. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Rechnungen setzen sich aus allen in Anspruch genommenen Leistungen der GOP zusammen, u.a. Erstellung einer biografischen Anamnese, Testungen, Berichterstellungen, Schriftwechsel oder telefonische Beratungen.
Nach Absprache können auch hypnotherapeutische oder übende Interventionen genutzt werden.
Selbstzahler
Selbstverständlich können die Kosten für eine Psychotherapie auch eigenständig getragen werden. Das Honorar richtet sich dabei ebenso nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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